Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Anmeldung
Die Teilnahme an Kursen, Seminaren und Studienfahrten (Exkursionen) setzt eine verbindliche Anmeldung voraus. Sie ist persönlich, schriftlich, telefonisch oder online möglich. Telefonische Anmeldungen können nur unter Angabe der Bankverbindung bzw. der Erteilung einer Einzugsermächtigung erfolgen. Eine probeweise Teilnahme ist nur möglich, wenn sie ausdrücklich im Arbeitsplan vorgesehen ist oder von der Volkshochschule (VHS) im Einzelfall gestattet worden ist. Bei Veranstaltungen mit Abend- oder Tageskasse (Eintritt) ist keine Anmeldung erforderlich. Eine Anmeldung bei Kursleitenden ist nicht möglich. Mit der Anmeldung werden die aktuell geltenden Geschäftsbedingungen Bestandteil des Teilnahmevertrags.
Anmeldebestätigung
Eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung erfolgt nicht. Nur bei Online-Anmeldungen werden sie in der Regel online automatisch verschickt. Angemeldete erhalten jedoch Nachricht, wenn die Veranstaltung ausfällt. Die verfügbaren Teilnahmeplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Der Bankeinzug kann sich infolge des erhöhten Verwaltungsaufwands zu Semesterbeginn verzögern. Dies hat jedoch keine Auswirkung auf die Reihenfolge bei der Platzvergabe. Bei Überweisungen entscheidet der Zahlungseingang über die Reihenfolge der Platzvergabe.
Bezahlung
Bei der Anmeldung ist die Gebühr in bar oder per SEPA-Lastschriftmandat in voller Höhe zu entrichten. Ist ein Lastschrifteinzug trotz vorheriger Zusage nicht möglich, so werden die anfallenden Kosten in Rechnung gestellt. Kosten für Lehrbücher und Materialien sind in der Regel nicht in der Kursgebühr enthalten.
Ermäßigung von Kursgebühren
Bei vielen Veranstaltungen wird eine ermäßigte Gebühr für Schüler/-innen, Studierende, Auszubildende, Empfänger/-innen von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II, Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst oder Schwer¬behinderte (ab 50%) nach Vorlage des entsprechenden Berechtigungsnachweises gewährt. Der Nachweis ist mit der Anmeldung vorzulegen. Nachträglich kann er nicht mehr berücksichtigt werden. Näheres regelt die Gebührenordnung.
Beginn und Dauer
Beginn und Dauer sind jeweils im Programm angegeben. In den Schulferien und an den gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel kein Unterricht statt.
Veranstaltungsort
Der jeweilige Veranstaltungsort ist im Programm angezeigt. Die Volkshochschule ist nur Gast in vielen der von ihr benutzten Gebäuden. Die dort geltende Hausordnung ist zu beachten.
Teilnahmebescheinigung
Sofern 80% der Kursstunden besucht worden sind, können Kursteilnahmen bescheinigt werden, die nicht weiter als vergangenes Jahr zurückliegen. Nach bestandener Abschlussprüfung wird ein Zeugnis erteilt. Diese Bescheinigungen sind bei Abholung oder Zusendung eines Freiumschlags gebührenfrei. Bei Zusendung ist eine Bearbeitungsgebühr von 3 Euro (inkl. Porto) zu entrichten.
Rücktrittsrecht
Die Volkshochschule kann wegen mangelnder Beteiligung, Ausfall einer Lehrkraft oder anderer, von ihr nicht zu vertretender Gründe, vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden die Gebühren erstattet. Weitere Ansprüche gegen die Volkshochschule sind ausgeschlossen. In besonderen Fällen bietet die VHS eine Kleingruppenregelung an, damit Kurse, die die Mindestbelegung nicht erreichen (i.d.R. 10), dennoch durchgeführt werden können. Muss die VHS im Verlauf eines Kurses oder Seminars zurücktreten, werden die Gebühren für die ausfallenden Unterrichtstermine anteilig erstattet.
Rücktritt von Teilnehmenden: Ein Rücktritt von Veranstaltungen mit weniger als 10 Veranstaltungsterminen ist möglich bis eine Woche vor dem ersten Termin, bei Samstag-/Sonntag-Terminen bis zum Freitag der Vorwoche. Bei Veranstaltungen von 10 und mehr Terminen ist der Rücktritt bis zum ersten Werktag nach dem ersten Termin möglich. Der Rücktritt muss schriftlich oder persönlich gegenüber der Geschäftsstelle erklärt werden. Entrichtete Gebühren werden unter Einbehaltung einer Verwaltungsgebühr von 5 Euro erstattet. Bei späterem Rücktritt erfolgt keine Erstattung. Die Abmeldung bei der Kursleitung ist nicht verbindlich. Bei mehrsemestrigen Lehrgängen gelten spezielle Vereinbarungen, die gesondert abgeschlossen werden. Studienfahrten und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der VHS. Insoweit tritt die VHS nur als Vermittler auf.
Haftung
Die Haftung der Volkshochschule – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und die Höhe der jeweiligen Kursgebühr beschränkt. Für Unfälle während der Veranstaltung, auf dem Weg zu und von der Veranstaltungsstätte sowie für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen übernimmt die VHS keine Haftung.
Ausschluss
Die VHS kann eine/n Teilnehmende/n von einer Veranstaltung ausschließen wegen gemeinschaftswidrigen Verhaltens in der Veranstaltung trotz vorangehender Ermahnung und Androhung des Ausschlusses, insbesondere Störung des Informations- und Veranstaltungsbetriebs oder durch querulatorisches Verhalten, bei Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Kursleitung, gegenüber Teilnehmenden oder Beschäftigten der VHS, Diskriminierung von Personen aus Gründen der Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, wegen einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität, bei Missbrauch der Veranstaltung für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art und beträchtlichen Verstößen gegen die Hausordnung. Bei besonders gravierendem Fehlverhalten bedarf es keiner vorherigen Ermahnung. Bei einem begründeten Ausschluss steht dem/der Teilnehmenden kein Anspruch auf Gebührenerstattung zu.
Urheberrecht
Fotografieren und Bandmitschnitte in Veranstaltungen sind nur mit Zustimmung der VHS-Leitung möglich. Ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne ihre Erlaubnis nicht vervielfältigt werden.
Datenschutz
Teilnehmende sind mit der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten einverstanden. Die Daten werden ausschließlich für innerbetriebliche Zwecke und Serviceleistungen verwendet. Die VHS hält sich strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze. Es besteht das Recht, jederzeit über die bezüglich der eigenen Person gespeicherten Daten Auskunft zu erhalten.
Sonstiges
Mit der Bekanntmachung dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren ihre Gültigkeit. Sind diese Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Nagold, August 2021