Kursangebote

Finanzielle Förderungen

Wenn Sie sich weiterbilden möchten, gibt es viele Möglichkeiten der Unterstützung und finanziellen Förderung.
Weitere Informationen finden Sie in den jeweiligen Links.

Die Volkshochschule Oberes Nagoldtal ist nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) für die Durchführung von Maßnahmen der Förderung beruflicher Weiterbildungen zertifiziert und zugelassen.

Bildungsgutschein

Ein Bildungsgutschein ist ein staatlicher Gutschein, der einem Arbeitnehmer oder Arbeitssuchenden finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung gewährt.

Personenkreis:

  • Arbeitslose und Arbeitssuchende für die berufliche Eingliederung
  • Beschäftigte, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, zur Sicherung des Arbeitsplatzes

Beantragung und Kostenübernahme:

  • Der Gutschein wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter nach einem Beratungsgespräch ausgestellt und kann innerhalb eines bestimmten Gültigkeitszeitraums für eine bestimmte Anzahl von Kursen oder Lehrgängen eingelöst werden.
  • Die Übernahme der Weiterbildungskosten umfasst neben den Lehrgangskosten auch die Kosten für notwendige Lernmittel, Arbeitskleidung und Prüfungsgebühren.
  • Darüber hinaus können Fahrt- und Übernachtungskosten sowie Kinderbetreuungskosten erstattet werden, wenn diese wegen der Weiterbildung notwendig sind.
  • Der Vorteil des Bildungsgutscheins liegt darin, dass die Kursgebühren direkt zwischen dem Bildungsanbieter und der Agentur für Arbeit abgerechnet werden. Für die Erstattung der übrigen Kosten gelten Höchstbeträge.

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Für viele Arbeitssuchende ist der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt eine Herausforderung, der umso schwieriger wird, je länger sie aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind. Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kurz AVGS, hat der Staat eine Unterstützung geschaffen, die die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erleichtern soll.

Personenkreis:

  • Personen, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind
  • Personen, die Schwierigkeiten haben, einen Arbeitsplatz zu finden oder die sich in einer Phase der beruflichen Umschulung oder Neuorientierung befinden. Dazu gehört auch die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit.
  • Personen, die mit Hilfe eines privaten Arbeitsvermittlers eine Arbeit suchen wollen
  • Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug. Dazu gehören befristet Beschäftigte, Hochschulabsolventen oder Berufsrückkehrer.
  • Arbeitgeber, die Schwierigkeiten haben, geeignete Bewerber:innen zu finden und den Einstellungsprozess erleichtern möchten, z.B. durch Probearbeit

Beantragung und Kostenübernahme:

  • Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kann bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem örtlichen Jobcenter beantragt werden. Mit der Bewilligung erhalten Sie den Gutschein.
  • In der Regel ist ein persönliches Beratungsgespräch erforderlich, um die individuelle Situation und die Notwendigkeit der Maßnahme zu besprechen.
  • Die durch den AVGS geförderten Maßnahmen sind für Sie kostenfrei.
  • Auf Antrag können auch Fahrtkosten und Kinderbetreuungskosten übernommen werden.
  • Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Bildungsträger bzw. dem Arbeitsvermittler und der Agentur für Arbeit.
  • Sie können mehrmals bis zu sechs Wochen an einer betrieblichen Arbeitserprobung teilnehmen, wenn diese bei verschiedenen Arbeitgebern durchgeführt wird.

Qualifizierungschancengesetz Arbeitnehmer

Die Agentur für Arbeit übernimmt dabei auf der Grundlage des Qualifizierungschancengesetzes voll oder anteilig je nach Art der Qualifizierung und abhängig von der Unternehmensgröße die Weiterbildungskosten und erstattet Ihrem Arbeitgeber bis zu 100% der Gehaltskosten.

  • Beschäftigte: Ihre geförderte Weiterbildung qualifiziert Sie für die Arbeit von morgen. Sie erhalten weiterhin Ihr volles Gehalt. Die Weiterbildungskosten werden ganz oder anteilig von der Bundesagentur für Arbeit übernommen.
  • Unternehmen: Sie schützen Ihre Beschäftigten in Zeiten des digitalen Wandels vor Arbeitslosigkeit und sichern sich Fachkräfte und Know-how. Je nach Unternehmensgröße und unter bestimmten Voraussetzungen erstattet Ihnen die Bundesagentur für Arbeit bis zu 100 % der Lohn- und Weiterbildungskosten.

Personenkreis:

  • Arbeitgeber, die das Know-how ihrer Beschäftigten an die kommenden Bedürfnisse anpassen möchten
  • Personen, die aufgrund ihres Berufs oder ihrer Qualifikation ein erhöhtes Risiko haben, arbeitslos zu werden
  • Beschäftigte, deren Arbeitsplatz aufgrund von Umstrukturierungen oder Schließungen von Unternehmen bedroht ist
  • Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Personen, die über eine veraltete Qualifikation verfügen

Beantragung und Kostenübernahme:

  • Die Antragstellung erfolgt bei der Bundesagentur für Arbeit.
  • Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen einen Antrag auf Förderung stellen, da beide Seiten davon profitieren.
  • Nach erfolgter Bewilligung übernimmt die Agentur anteilig oder ganz die Weiterbildungskosten in Form eines Bildungsgutscheins, der bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger eingereicht wird und erstattet dem Unternehmen die anteiligen Lohnkosten während der Qualifizierungsmaßnahme per Überweisung.
  • Zusätzliche Ausgaben für Fahrten, Übernachtungskosten, Kinderbetreuung etc. können auf Antrag ebenfalls von der Agentur für Arbeit übernommen werden.

Weitere Informationen zum Qualifizierungschancengesetz

Berufliche Rehabilitation

Ist Ihre Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert, kann die Deutsche Rentenversicherung Leistungen für Sie erbringen. Ziel ist, Ihre Erwerbsfähigkeit dauerhaft zu sichern oder Sie wieder in das Erwerbsleben einzugliedern.

Personenkreis:

  • Personen, die aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls ihren Beruf nicht mehr ausüben können
  • Personen, die nach längerer Krankheit oder Rehabilitation wieder ins Berufsleben einsteigen wollen

Beantragung und Kostenübernahme

Den Antrag auf Förderung können Sie bequem von zu Hause aus online ausfüllen und einreichen. Oder Sie kontaktieren den Rentenversicherungsträger ihres Bundeslandes für alle weiteren Schritte und Unterlagen.

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG ist eine gesetzlich geregelte finanzielle Unterstützung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Grundlage dafür ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (kurz AFBG), welches Fach- und Führungskräfte sowie potenzielle Existenzgründer fördern und so den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken soll. Beim Aufstiegs-BAföG (früher: Meister-BAföG) handelt es sich um eine Mischung aus einem rückzahlungsfreien Zuschuss und einem Darlehen.

Personenkreis:

  • Personen, die eine berufliche Erstausbildung abgeschlossen haben und darauf aufbauend eine Aufstiegsfortbildung planen
  • Personen, die einen Bachelor- oder vergleichbaren Hochschulabschluss, aber noch keinen Master-Abschluss haben
  • Personen, die ihr Studium nicht abgeschlossen haben
  • Personen, die keinen Erstausbildungsabschluss haben, aber über die erforderliche Berufspraxis verfügen, zum Beispiel Abiturienten
  • Personen aus dem Ausland, die dauerhaft in Deutschland leben

Beantragung und Kostenübernahme

  • Wenn Sie selbst und die Weiterbildungsmaßnahme die genannten Kriterien erfüllen, stellen Sie den Antrag beim lokal zuständigen BAföG-Amt. Entscheidend ist Ihr aktueller Wohnsitz und damit das Bundesland.
  • Sie können den Antrag online stellen, indem Sie die erforderlichen Formblätter ausfüllen und nötigen Unterlagen einreichen. 

Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG

Volkshochschule Oberes Nagoldtal

Bahnhofstraße 41 | 72202 Nagold
Tel.: 07452 9315-0
E-Mail: info@vhson.de

Bankverbindung für Kursgebühren: 
Sparkasse Pforzheim Calw
IBAN: DE56 6665 0085 0005 0000 25
BIC: PZHSDE66XXX

Öffnungszeiten Verwaltung
Mo.-Fr. von 9:00 bis 12:30 Uhr
Mo. von 14:00 bis 16:30 Uhr

Telefonzeiten Zentrale
Mo.-Fr. von 9:00 bis 12:00 Uhr
Mo. von 14:00 bis 16:00 Uhr

In den Ferien
Mo.-Fr. von 9:00 bis 12:00 Uhr